Für Personen, welche neu in die Schweiz zuziehen, gibt es in Bezug auf Versicherungen einiges zu beachten. Welche Versicherungen wichtig sind und wie die Altersvorsorge in der Schweiz funktioniert, erklärt Versicherung-Schweiz.
Auf der Suche nach der passenden neuen Versicherung in der Schweiz?
Seit dem Jahr 1996 besteht eine obligatorische Krankenversicherung für jeden Einwohner der Schweiz, die vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgeschrieben ist. Jeder neu aus dem Ausland zugezogene Einwohner hat drei Monate Zeit, sich für eine obligatorische Krankenversicherung zu entscheiden. Es empfiehlt sich jedoch bei einem Zuzug schnellstmöglich sich bei einer Krankenkasse zu versichern.
Ausschlaggebend für den Versicherungsbeginn ist immer das Datum der Einreise. Wer in der Schweiz wohnt, hat ein Anrecht darauf, in die Grundversicherung aufgenommen zu werden. Die sogenannte Grundversicherung umfasst die wichtigsten Leistungen der medizinischen Grundversorgung. Die Leistungen in der Grundversicherung (KVG) der einzelnen Versicherer sind identisch.
Umfassendere Leistungen bieten die Zusatzversicherungen der verschiedenen Versicherer. Je nach Tarif bieten diese eine Kostenbeteiligung, z.B. für Sehhilfen, Zahnarztkosten, Unterbringung in einem Zweibettzimmer im Spital oder Behandlung durch den Chefarzt.
Neben der Krankenversicherung gehört die Privathaftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen. Unfälle im Alltag passieren schnell und werden oft teuer. Mit einer Privathaftpflichtversicherung ist man gegen Schäden an Dritten versichert. Die Deckungssumme sollte hoch genug sein, um auch grössere Schäden abzudecken. Die meisten Versicherungen bieten Versicherungssummen zwischen 3 bis 10 Millionen Franken an. Mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Franken ist man auch gegen hohe Schadensansprüche ausreichend geschützt.
Die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände im Haushalt, die infolge eines Brandes, Einbruchs oder Wasserschadens beschädigt oder zerstört werden können. Bei einem Zuzug wird empfohlen, möglichst zeitnah eine Hausratversicherung abzuschliessen. Wie bei der Privathaftpflichtversicherung, gibt es bei der Hausratversicherung ebenfalls eine Versicherungssumme. Die Versicherungssumme sollte sich am Wert der beweglichen Gegenstände bemessen.
Bringt man beim Zuzug in die Schweiz ein Fahrzeug mit und meldet es hier an, bedarf es per Gesetz einer Motorfahrzeugversicherung. Gemeint ist damit die Haftpflichtversicherung für Autofahrer. Diese Versicherung deckt Schäden, die an Dritten oder deren Eigentum durch das eigene Kraftfahrzeug entstehen. Soll auch höhere Gewalt wie Unwetter oder Diebstahl versichert sein, kann man eine Teilkaskoversicherung abschliessen. Schäden am eigenen Fahrzeug ohne Einwirkung Dritter können von einer Vollkaskoversicherung übernommen werden.
Die Kosten für juristischen Beistand oder das Führen eines Verfahrens in der Schweiz sind hoch. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für juristische Beratung und anfallende Gerichtskosten. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung unbedingt auf freie Anwaltswahl achten.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es als separate Versicherung oder als Kombipaket in einer Rechtsschutzversicherung. Für Fahrzeughalter kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei einem Schadenfall nützlich sein. Bei Verwicklung in einen Unfall hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung, den Anspruch auf Schadenersatz und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Auch bei Strafverfahren infolge Verletzung der Strassenverkehrsregeln – und dies sogar, wenn man zu Fuss oder mit dem Tram unterwegs ist, unterstützt Sie der Verkehrsrechtsschutz.
Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, kann für das Alter auf verschiedene Weise vorsorgen. Vom Staat vorgegeben ist hier das Drei-Säulen-Prinzip: Die Altersvorsorge besteht aus drei Bestandteilen, zwei davon sind obligatorisch, die dritte Säule ist freiwillig.
Die erste Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Diese Versicherung beinhaltet Leistungen im Fall von Invalidität und Erwerbslosigkeit sowie Erwerbsersatz bei Zivil- und Militärdienst und im Mutterschutz. Personen, welche erwerbstätig sind, müssen Beiträge an die AHV/IV/EO entrichten. Bei Angestellten werden die Beiträge direkt vom Lohn abgezogen. Selbstständige und nicht erwerbstätige Personen müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden.
Die zweite Säule (berufliche Vorsorge) besteht aus kapitalgedeckten Versicherungen, die die Lebenshaltungskosten der berufstätigen Bevölkerung abdecken sollen. Die Beträge für die Einzahlungen in Säule 2 werden monatlich direkt vom Bruttolohn abgezogen. Die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule liegen im Rentenalter zusammen bei 60-70% des zuletzt verdienten Lohnes. Wer im Alter also keine deutlichen Einbussen hinnehmen möchte, sollte auch rechtzeitig eine private Altersvorsorge abschliessen.
Die dritte Säule, der freiwillige Teil der Altersvorsorge, teilt sich auf in Säule 3a und Säule 3b:
Wer neu in die Schweiz zieht, muss einige Dinge in Sachen Versicherung beachten. Gerade die Anmeldung bei der obligatorischen Grundversicherung sollte schnellstmöglich erledigt werden. Wer zu lange wartet, bekommt eine Versicherung zugeteilt, die oft unnötig teuer ausfällt.
Und auch auf andere Versicherungen, wie die Haftpflicht, sollte man nicht zu lange verzichten. Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach der passenden Versicherung in der Schweiz oder sie möchten nicht zu viel Zeit in die Recherche der passenden Police investieren? Unsere zertifzierten Versicherungs-Experten helfen Ihnen gerne weiter. Fordern Sie dazu ganz einfach unseren grossen Versicherungsvergleich für Zuzügler 2024 gratis an!
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